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Du bist hier: Startseite1 / Förderprogramme

„Digital Jetzt“ – Das Förderprogramm für den Mittelstand

Praxistipp, Wissen Förderprogramme

Die Digitalisierung betrifft Unternehmen in allen Größen und Branchen. In der heutigen Arbeitswelt sind digitale Technologien entscheidend für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Sie ermöglichen neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, sowie eine effektivere Kundengewinnung und bessere Vernetzung. Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ins Leben gerufen. Es erweitert die auf Bundes- und Landesebene bestehenden Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung des Mittelstandes und ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Mittelstandsstrategie des BMWi. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über das neue Förderprogramm und wie Sie die Funktionen von TimeLine bei der Antragstellung nutzen können.

Digital Jetzt – das Wichtigste im Überblick

Laut BMWi messen 60% der kleinen und mittelständischen Unternehmen digitalen Technologien eine große Bedeutung bei, aber rund die Hälfte hat keine Kompetenzen in diesem Bereich. Digital Jetzt hat sich zum Ziel gesetzt, mittelständische Unternehmen in allen Phasen ihres Digitalisierungs- und Innovationsprozesses zu unterstützen, vor allem jedoch soll es eine Anregung für Unternehmen sein, in digitale Technologien sowie die Qualifizierung und das Know-how ihrer MitarbeiterInnen zu investieren.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetrieb und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft- und Hardware oder in die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen.

Das Unternehmen muss außerdem eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben und nach der Bewilligung muss es zudem in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Weiterhin muss das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Welche Investitionen werden durch das Förderprogramm bezuschusst?

Das Förderprogramm enthält zwei verschiedene Module. Eine Förderung kann in beiden Modulen beantragt werden.

Modul 1 – Investitionen in digitale Technologien

Das Modul „Investitionen in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen von Ihnen als Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 – Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Das Modul „Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Wie wird gefördert?

Die maximale Fördersumme von Digital Jetzt beträgt 50.000 Euro, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro betragen, mindestens jedoch 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Ab dem 01.07.2021 gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Kleinere Unternehmen erhalten somit also einen etwas höheren prozentualen Zuschuss. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss außerdem nicht zurückgezahlt werden. In der Regel haben Sie 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsvorhaben im Unternehmen umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt anschließend nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Antragstellung und Laufzeit der Förderung

Das Antragstool wird am 7. September 2020 freigeschaltet. Ein Antrag auf Förderung kann ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden, alle für den Antrag notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen können Sie als Anhang mitsenden. Folgende Themenblöcke müssen bei der Antragstellung durchlaufen werden:

  • Registrierung
  • Unternehmensdaten
  • Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung/ bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  • Digitalisierungsplan
  • Finanzierungsplan

Ein Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Alle weiteren wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier:

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Digital Jetzt

Was muss im Digitalisierungsplan enthalten sein?

Wie bereits erwähnt, müssen Sie dem Antrag auf Förderung einen Digitalisierungsplan hinzufügen, die erforderlichen Angaben dazu können direkt im Antragstool eingetragen werden. Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens. Der Digitalisierungsplan sollte aus folgenden drei Teilen bestehen:

Ausgangssituation

Stellen Sie anhand einer Selbsteinschätzung den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen, bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen dar.

Investitionsvorhaben

Beschreiben Sie umfassend das geplante Investitionsvorhaben, die Ziele die Sie mit der Förderung verfolgen und die konkreten Verbesserungen für das Unternehmen, zum Beispiel in Bezug auf das Geschäftsmodell bzw. die Geschäftsfelder, die Unternehmensprozesse, den Bereich IT-Sicherheit oder die Kompetenzen Ihrer MitarbeiterInnen im Bereich Digitalisierung.

Nachhaltige Wirkung der Investition

Beschreiben Sie die voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens.

So können Sie die Funktionen von TimeLine für die Antragstellung nutzen

Angefangen beim Angebot bis hin zur Lieferung kann TimeLine ERP Sie lückenlos unterstützen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Funktionen zusammengefasst, die Ihnen bei der Antragstellung von „Digital Jetzt“ zugute kommen. Anhand dieser Beispiele können Sie im Digitalisierungsplan erläutern, wie der Einsatz von TimeLine Sie bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Warenwirtschaft – so haben Sie alle Warenbewegungen stets im Blick

Chaos im Lager muss nicht sein! Mit dem Warenwirtschaftssystem in TimeLine steuern Sie alle Prozesse, die mit Ihren Warenbewegungen zu tun haben. Von der Beschaffung über Reservierungen bis zur Produktion und Lieferung haben Sie immer alle Warenbewegungen im Blick – und das auf allen Lägern. So haben Sie stets einen organisierten Bestand und durch automatisierte Arbeitsabläufe außerdem eine hohe Zeitersparnis. Weitere Informationen »

PPS – planen, steuern und kontrollieren Sie Ihre Produktionsabläufe

Die Planung einer Produktion geht meist mit einem hohen Zeitaufwand einher. Es erfordert Erfahrung und Weitsicht, alle Schritte und Abläufe zu berücksichtigen und zu koordinieren. Ein PPS-System unterstützt den gesamten Prozess und hilft Ihnen dabei, die Produktionsabläufe im Unternehmen zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Es unterstützt Sie bei der Fertigung von Waren und berücksichtigt dabei Menge, sowie verfügbare Kapazitäten und den vereinbarten Liefertermin. Ressourcen wie Maschinen, Mitarbeiter und Materialien können so viel effizienter eingesetzt werden. Unser ERP-System trägt dazu bei, dass Sie viele Abläufe in Ihrem Unternehmen digitalisieren und dadurch leichter überbrücken können. Die Produktionsplanung und -steuerung in TimeLine ist einfach zu handhaben und vereint verschiedene Funktionen. Wir haben unser PPS-System auf die Bedürfnisse der Fertigungsbetriebe ausgelegt und Funktionen integriert, die in der täglichen Arbeit helfen und die Abläufe insgesamt flexibler und lukrativer gestalten. Weitere Informationen »

Digitale Rückmeldung aus der Produktion

TimeLine ERP deckt nicht nur den PPS-Bereich ab, sondern unterstützt auf ein- und denselben Terminals auch Buchungen für die Personalzeiterfassung (PZE), Betriebsdatenerfassung (BDE), Maschinendatenerfassung (MDE) und Qualitätsdatenerfassung (QDE) – in einem integrierten Gesamtsystem ohne Schnittstellen! Terminals, Server und Software kommen aus einer Hand und sind perfekt aufeinander abgestimmt.

Personalzeiterfassung (PZE)

Durch die Personalzeiterfassung wird die Anwesenheit der MitarbeiterInnen ermittelt oder auch Urlaube, Krankheit oder Überstunden erfasst. Die Personalzeiterfassung in TimeLine besteht aus zwei Teilen – der Erfassung in einer Tablet-Oberfläche sowie einer Auswertung. In der Touch-optimierten Oberfläche können Mitarbeiter Kommt- und Geht-Zeiten sowie einfache Dienstgänge stempeln. Diese Zeiten werden gespeichert und in der Auswertung als Journal, Tages- oder Monatsübersicht dargestellt. Ebenfalls erhalten Sie eine Anwesenheitsübersicht, um direkt zu sehen, welche Mitarbeiter heute im Unternehmen unterwegs sind. Mit dem Soll-/Ist-Vergleich sehen Sie alle geleisteten Stunden eines Mitarbeiters in einer übersichtlichen Tabelle. Dabei wird direkt die Differenz und nach dem Festschreiben auch die somit eventuell angefallenen Überstunden errechnet. Folglich können Sie bequem Überstundenkonten führen und der Urlaubsansprüche dokumentieren. Weitere Informationen »

Betriebsdatenerfassung (BDE)

Durch BDE-Buchung stehen Ihnen alle relevanten Daten der Produktion zur Verfügung. Dies erhöht nicht nur die Produktivität, sondern ermöglicht auch eine fundierte Nachkalkulation. Letztendlich können Sie mit der Erfassung der Betriebsdaten genau nachhalten, wie viel die Produktion eines Teiles gekostet hat. Die TimeLine-BDE-Lösung ist eine ins ERP-System integrierte Softwarelösung, die Verbuchungen direkt online im ERP-System vornimmt. Dafür loggt sich das BDE-Terminal direkt in die Datenbank ein, ein separater Server ist dafür nicht erforderlich. Es gibt es keine Zeitverzögerung und auch keine Batchläufe für die Verbuchung. Fehlermeldungen bei der Falscheingabe erfolgen direkt an den Mitarbeiter am BDE-Terminal. Navigations- und Suchfunktionen ermöglichen außerdem eine einfache Bedienung der Terminals, diese können Sie selbst konfigurieren, indem Sie festlegen was abgefragt werden soll und was nicht. Hardware-technisch ist das TimeLine-BDE-System für Touchscreen-Terminals optimiert. Weitere Informationen »

Maschinendatenerfassung (MDE)

Die Maschinendatenerfassung ist sozusagen das Bindeglied zwischen Maschine und ERP-System. Sie dient der einfachen und kostengünstigen Erfassung von Maschinenlaufzeiten, Störzeiten, Leistungsgraden und Stückzahlen. Mit der MDE-Software können Sie Ihre Maschinen direkt in Ihr TimeLine-PPS-System integrieren. So haben Sie den Produktionsstatus immer im Blick, können Stückzahlen und Störzeiten erfassen und der Maschinenspiegel zeigt Ihnen außerdem gelaufene Zyklen, Restlaufzeiten sowie Störungen oder Stillstände in einer Übersicht. Weitere Informationen »

CRM – einheitliche und übersichtliche Kundendaten

Im Wesentlichen bietet ein CRM-System eine einheitliche und übersichtliche Plattform, um die Daten von Ihren Kunden und potenziellen Interessenten zu verwalten. Jegliche Informationen, die Ihnen über einen Kunden vorliegen, sind überschaubar an einem Ort zusammengefasst. Sie können Sie auf einen Blick einsehen und außerdem alle Interaktionen einfach dokumentieren, analysieren und organisieren. Ein CRM-System wird häufig dann eingesetzt, wenn es einem Unternehmen besonders wichtig ist, die Beziehung zum Kunden zu pflegen und zu stärken. TimeLine bietet Ihnen ein umfangreiches CRM-System integriert in das ERP-System, so behalten Sie stets den Überblick über Ihre Geschäftspartner und den dazugehörigen Dokumenten. Weitere Informationen »

DMS – zertifiziert und revisionssicher

In Deutschland muss jedes Unternehmen seine Dokumente bis zu 10 Jahre und teilweise darüber hinaus revisionssicher aufbewahren. Unter revisionssicher versteht man im Grunde die „Unveränderbarkeit“ von Dokumenten, alle Dokumente und Belege die nach der Bearbeitung archiviert werden, dürfen von diesem Zeitpunkt an nicht mehr verändert werden. Durch ein DMS-System sind Ihre Daten sicher und transparent archiviert und schnell und einfach wieder verfügbar. Dies verbessert nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern auch die Kommunikation untereinander. TimeLine bietet Ihnen ein integriertes Dokumentenmanagement im ERP-System. Mit unserem DMS-System können Sie beispielsweise beliebige Dokumente mit ERP-Objekten wie Kunden, Artikeln oder Projekten verlinken und für eine schnelle Volltextsuche automatisch verschlagworten. Ein eigenständiges, ins ERP-System integriertes Mailprogramm ermöglicht es außerdem, Mails automatisch einem Kunden oder Lieferanten zuzuordnen. Das TimeLine-DMS besteht weiterhin aus einem separaten Dateisystem, das von außen nicht zugänglich ist. Auf diese Weise steht Ihnen ein geschützter Bereich für Ihre Dateien zur Verfügung. Weitere Informationen »

Informieren Sie sich gerne über die gesamte Funktionspalette von TimeLine ERP – bei der Antragstellung von „Digital Jetzt“ können wir Sie gerne aktiv unterstützen. Senden Sie uns dafür einfach eine Nachricht über das Kontaktformular, schreiben an info@timeline.de oder kontaktieren unser Sales-Team unter +49 212 230 35 200. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!

4. September 2020/von Lisa Klein
https://www.timeline-erp.de/wp-content/uploads/timeline-blogpost-digital-jetzt.jpg 600 1648 Lisa Klein https://www.timeline-erp.de/wp-content/uploads/TimLine-ERP_Logo.png Lisa Klein2020-09-04 11:21:522021-01-28 13:03:07„Digital Jetzt“ – Das Förderprogramm für den Mittelstand

Förderprogramme für die ERP-Einführung nutzen

Praxistipp, Wissen Förderprogramme

»Wer wettbewerbsfähig bleiben will, muss digitalisieren!« – Diesen Satz kennt wohl jeder Unternehmer. Die Digitalisierung ist mittlerweile Gesprächsthema in allen Branchen und steht auf der Unternehmensagenda oft weit oben. Auch die Bundesregierung hat erkannt, dass Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung besteht. Viele Unternehmer wissen aber nicht, dass es Förderprogramme gibt, die solche Digitalisierungsvorhaben unterstützen und bezuschussen. Kleine und mittelständische Unternehmen haben so die Möglichkeit, die Infrastruktur im Unternehmen neu zu organisieren und Prozesse zu digitalisieren. Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer geben und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.

Digitalisierung beginnt beim ERP-System

Doch was bedeutet Digitalisierung eigentlich genau? Auf der einen Seite muss sich natürlich die Arbeitsorganisation und das Arbeitsumfeld an sich verändern, aber auch die im Unternehmen eingesetzte Anwendungssoftware, wie beispielsweise ein ERP-System, unterliegt  den Veränderungen, damit es zukünftig für neue Herausforderungen gewappnet ist. ERP-Systeme dienen längst nicht mehr nur zum Erfassen und Verwalten von Daten, durch integrierte Bereiche für Kundenservice, Finanzen oder Dokumentenmanagement kommt die Software in praktisch allen Geschäftsprozessen zum Einsatz und bildet somit das digitale Herzstück vieler Unternehmen.

Verschiedene Förderprogramme in ganz Deutschland

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Einführung einer ERP-Software jedoch oft nicht nur eine Chance, sondern auch eine große Herausforderung. Viele befürchteten vor allem einen hohen finanziellen Aufwand. Schnell kommt die Frage auf »Können wir uns die Software überhaupt leisten?« – besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass ein ERP-Projekt oft mit Vorleistungen beginnt, die dem Unternehmen zunächst keine Vorteile bringen. In ganz Deutschland gibt es deshalb verschiedene Förderprogramme für Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen. Diese Förderprogramme können in der Regel von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Start-Ups der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Niederlassung in Deutschland, welche Unterstützung bei der Digitalisierung brauchen, in Anspruch genommen werden. Thematisch gefördert wird meist die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit und Prozessdigitalisierung, sowie viele Themen im Bereich Online-Marketing und die Entwicklung von Digitalprodukten.

Staatliche Fördermittel unterscheiden sich auf Landesebene stark

Auf Landesebene unterscheiden sich die verfügbaren Fördertöpfe von Bundesland zu Bundesland stark. In manchen Förderprogrammen werden ausschließlich Beratungs- sowie Umsetzungsleistungen bezuschusst und die eigentliche Software bzw. Lizenzgebühren ist von der Förderung ausgeschlossen. In anderen Programmen ist das genaue Gegenteil der Fall, dann werden meist nur Lizenzen und keine Dienstleistungen gefördert. Das Förderangebot ist sehr komplex und unübersichtlich, achten Sie deshalb genau darauf, was im Detail bezuschusst wird – Lizenzen, Wartung oder Dienstleistungen. Die Mühe lohnt sich, gerade bei kleinen Unternehmen kann die Fördersumme ausschlaggebend sein. Nachfolgend können Sie sich über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland informieren:

Baden-Württemberg – Digitalisierungsprämie

Die Förderung der Digitalisierung in Baden-Württemberg erfolgt durch die Digitalisierungsprämie. Das Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen mit bis zu 100 MitarbeiterInnen, sowohl FreiberuflerInnen als auch gewerbliche Unternehmen. Mit dieser Prämie werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Kosten für Hard- und Software, sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und Mitarbeiterschulungen sind ebenfalls förderungsfähig. Die Digitalisierungsprämie ist ein Hybrid-Programm aus Tilgungszuschuss und Kredit und kann innerhalb von zwei Jahren einmal erhalten werden. Das beantragte Darlehen muss mindestens 10.000 Euro betragen, die maximale Förderungshöhe liegt bei 100.000 Euro. Die Kreditlaufzeit liegt bei 5, 7 oder 10 Jahren. Den Antrag für die Digitalisierungsprämie können Sie bei Ihrer Hausbank stellen, anschließend wird dieser an die L-Bank weitergeleitet und dort verwaltet. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

Weitere Informationen zu den Konditionen der Digitalisierungsprämie finden Sie hier:

  • L-Bank Digitalisierungsprämie

Bayern – Digitalbonus

In Bayern erfolgt die Förderung der Digitalisierung durch den Digitalbonus, dieser ist in zwei Varianten verfügbar. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 250 MitarbeiterInnen und Betriebsstätte in Bayern. Zu den förderfähigen Themen zählen unter anderem die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Migration und Portierung von IT-Systemen und -Anwendungen. In der Variante ‚Standard‘ können Unternehmen einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro beantragen, in der Variante ‚Plus‘ bis zu 50.000 Euro – hierfür muss das Vorhaben allerdings innovativ sein und mit einem Verantwortlichen aus dem jeweiligen Regierungsbezirk besprochen werden. Am Anfang eines jeden Monats wird ein Antragsportal geöffnet und Anträge können gestellt werden. Sie müssen jedoch schnell sein, denn in der Regel wird dieses nach einer halben Stunde wieder geschlossen. Haben Sie es in diesem Zeitfenster nicht geschafft einen Antrag zu stellen, müssen Sie bis zum Folgemonat warten.

Weitere Informationen zu den Konditionen des Digitalbonus finden Sie hier:

  • Digitalbonus Bayern

Berlin – Gründungsbonus

In Berlin erfolgt die Förderung der Digitalisierung durch den Gründungsbonus, insbesondere für Start-Ups ist dies ein beliebtes Förderinstrument. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründungen, Start-Ups bzw. Kleinstunternehmen mit Sitz in Berlin und maximal 10 MitarbeiterInnen sowie weniger als 2 Mio. Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme. Außerdem darf die Unternehmensgründung nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Hauptsitz des Unternehmens muss nach dem Projekt drei weitere Jahre in Berlin bestehen bleiben. Weiterhin muss es sich um ein technologisches, digitales, kreatives oder nachhaltiges Geschäftsmodell handeln. Durch die Förderung erhalten Unternehmen einen initialen Kostenzuschuss von 50% zu den förderfähigen Ausgaben, die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro. Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) bzw. deren Tochtergesellschaft ‚IBB Business Team‘ verwalten das Programm. Den Antrag auf Förderung können Sie online einreichen, diesem ist ein ausführlicher Businessplan mit Gesamtkonzept und Finanzteil hinzuzufügen.

Weitere Informationen zum Gründungsbonus finden Sie hier:

  • IBB Business Team
  • Flyer Gründungsbonus

Brandenburg – Gründung Innovativ & BIG-Digital

In Brandenburg erfolgt die Digitalisierung zu einem Großteil durch die Förderprogramme Gründung Innovativ und BIG-Digital. Verantwortlich für die Abwicklung ist die Investitionsbank Brandenburg (ILB) in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Berlin-Brandenburg (WFBB).

Gründung Innovativ

Durch das Förderprogramm Gründung Innovativ können die mit einer Gründung zusammenhängenden Kosten, unter anderem Beratungsleistungen die der Produkt, Prozess- oder Technologieentwicklung dienen, sowie technische Entwicklungsleistungen und einmalige Ausgaben für den Erwerb von Lizenzen gefördert werden. Unternehmen können die Förderung innerhalb von drei Jahren nach Gründung in Anspruch nehmen. Die maximale Förderquote liegt bei 50% und die Fördersumme muss mindestens 25.000 Euro betragen, maximal jedoch 100.000 Euro. Für eine Erstbewertung müssen Sie der WFBB einen Businessplan vorlegen, welcher anschließend anhand eines transparenten Punkteschemas auswertet wird. Es können maximal 24 Punkte erreicht werden. Ein Antrag ist förderberechtigt, wenn mindestens 14 Punkte erreicht und kein Kriterium mit 0 Punkten bewertet wurde. 

BIG-Digital

BIG-Digital fördert über verschiedene Module Beratungs-, Umsetzungs- sowie Schulungsleistungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg, die höchstens 250 MitarbeiterInnen beschäftigen und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz machen. Gefördert werden beispielsweise Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, einschließlich der dafür erforderlichen Hard- und Software, sowie Mitarbeiterschulungen zu den IT-Systemen. Die maximale Förderquote liegt bei 50% und beträgt bis zu 50.000 Euro in den Modulen ‚Beratung & Schulung‘ und bis zu 500.000 Euro im Modul ‚Implementierung‘. Für die Antragstellung müssen Sie zunächst eine Erstberatung durch die WFBB durchlaufen, anschließend kann ein Antrag bei der ILB gestellt werden. Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen ist die Antragstellung hier eher aufwendig.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier:

  • Gründung Innovativ
  • BIG-Digital

Bremen – Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

In Bremen wird die Digitalisierung durch das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 gefördert. Geprüfte Unternehmensberater überlegen hierbei gemeinsam mit Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen, welche Prozesse sich verbessern lassen. Kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen und Sitz oder Niederlassung in Bremen oder Bremerhaven können Beratungsleistungen beantragen. Die Höhe der Förderung liegt bei 50%, maximal jedoch 5.000 Euro. Einen Antrag auf Förderung können Sie telefonisch oder per E-Mail anfordern.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier:

  • Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Hamburg

Hamburg hat derzeit kein eigenes Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Hessen – Digital-Zuschuss

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt 2020 insgesamt rund sieben Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Das Land Hessen möchte Unternehmen dadurch bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse, sowie bei der Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit unterstützen. Der Digital-Zuschuss kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen in Anspruch genommen werden. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen und ist auf ist höchstens 10.000 Euro begrenzt. Voraussetzung für die Gewährung des Antrags ist, dass das Projekt noch nicht gestartet ist. Achtung: Der 3. Förderaufruf für 2020 findet am 15.09.2020 statt.

Weitere Informationen zum Digital-Zuschuss finden Sie hier:

  • WIBank

Mecklenburg-Vorpommern – Digi-Trans

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgen Digitalisierungsmaßnahmen durch das Förderprogramm DigiTrans. Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen, sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 MitarbeiterInnen, sowie Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen, können die Förderung in Anspruch nehmen. Bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen, sowie Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung allerdings ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu DigiTrans finden Sie hier:

  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachen – Digitalbonus

In Niedersachsen stehen durch den Digitalbonus rund 15 Mio. Euro für Digitalisierungsmaßnahmen bereit. Dieser Fördertopf wird durch die NBank verwaltet, welche auch entsprechende Anträge entgegen nimmt. Durch den Digitalbonus werden Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Nicht förderungsfähig hingegen sind Mitarbeiterschulungen oder Beratungsleistungen externer Berater. Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen der gewerblichen Wirtschaft, sowie Handwerksbetriebe und freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz in Niedersachen können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 2.500 Euro betragen, die maximale Förderhöhe liegt bei 10.000 Euro. Bei kleinen Unternehmen werden bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst, mittlere Unternehmen erhalten 30%.

Weitere Informationen zum Digitalbonus Niedersachsen finden Sie hier:

  • Digitalbonus Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen – Mittelstand Innovativ & Digital und Digitalisierung & Innovation

In Nordrhein-Westfalen erfolgen Maßnahmen zur Digitalisierung zu einem großen Teil durch die Förderprogramme Mittelstand Innovativ & Digital und Digitalisierung & Innovation.

Mittelstand Innovativ & Digital – MID-Gutscheine

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital unterstützt mit verschiedenen Gutscheinvarianten kleine und mittlere Unternehmen. Den MID-Gutschein gibt es in drei Varianten, die auf verschiedenen Handlungsfeldern eingesetzt werden können. Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen aller Branchen, die weniger als 250 MitarbeiterInnen und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro aufweisen, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Zu den förderfähigen Themen zählen beispielsweise externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen, nicht förderungsfähig sind allerdings die Ausstattung mit Hard- oder Software sowie Projekte, die ausschließlich das Ziel haben, die allgemeine IT-Sicherheit zu verbessern. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Unternehmens ab.

NRW.BANK – Digitalisierung & Innovation

Die NRW.BANK bietet Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio. € nicht überschreitet, sowie Angehörige der freien Berufe. Förderfähig sind zum Beispiel die Integration von digitalen Kundenschnittstellen, wie etwa ein CRM-System an das Produktionsleitsystem (MES) oder auch die vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung durch ein ERP-System.

Weitere Informationen zu Umfang & Konditionen der Förderprogramme finden Sie hier:

  • Mittelstand Innovativ & Digital
  • NRW.BANK

Rheinland-Pfalz – BITT-Technologieberatung

Die Beratung für Innovation und Technologietransfer bietet Unterstützung für Unternehmen die bis zu 250 MitarbeiterInnen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Betriebsstätte des Unternehmens muss außerdem in Rheinland-Pfalz liegen. Das Programm fördert anteilig die in Rechnung gestellten Beratungskosten, welche durch den digitalen Transformationsprozess im Unternehmen anfallen. Die Beratungskosten werden mit 50% bezuschusst, wobei die maximale Förderhöhe pro Beratungstag 400 Euro beträgt. In dem zu fördernden Unternehmen sind bis zu 15 Beratungstage innerhalb von drei Steuerjahren förderfähig. Die Antragsstellung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer (IHK). 

Weitere Informationen zur BITT-Technologieberatung finden Sie hier:

  • Deutscher Mittelstands-Bund

Saarland – DigitalStarter

Das Förderprogramm DigitalStarter unterstützt die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen aus allen Branchen im Saarland. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen und Betriebsstätte oder Sitz im Saarland. Die Förderung umfasst unter anderem die Einführung neuer digitaler Systeme, sowie die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit und weiterhin auch die Schulung der MitarbeiterInnen in den digitalen Systemen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen, die maximale Förderhöhe liegt bei 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 %, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro.

Welche Maßnahmen im Detail förderfähig sind, können Sie hier nachlesen:

  • DigitalStarter Saarland

Sachsen – E-Business

In Sachsen erfolgt die Förderung der Digitalisierung durch das Förderprogramm E-Business. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer. Die Förderung umfasst unter anderem den Erwerb neuer Software, sowie für deren Nutzung notwendige Hardware und die Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro. Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren einmal gewährt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm E-Business finden Sie hier:

  • Sächsische Aufbaubank

Sachsen-Anhalt – Digital Innovation

Die Förderung der Digitalisierung in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Förderprogramm Digital Innovation. Mit dem Programm unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Da die Mittel für das Förderprogramm derzeit jedoch ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr gestellt werden.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier:

  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat kein eigenes Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen.

Thüringen – Digitalbonus

Die Förderung der Digitalisierung in Thüringen erfolgt durch den Digitalbonus. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel und wirtschaftsnahe FreiberuflerInnen können eine Förderung in Anspruch nehmen. Förderungsfähig sind beispielsweise die Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen, etwa durch die Einführung eines ERP- oder MES-Systems, sowie deren intelligente Vernetzung oder auch die Implementierung eines DMS-Systems inklusive aller notwendigen Server- und Netzwerkstrukturen. Die Schulung der Mitarbeiter hingegen ist nicht förderungsfähig. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Weitere Informationen zum Digitalbonus finden Sie hier:

  • Thüringer Aufbaubank

KfW-Kredite – ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit

Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung können außerdem für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung den ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu Umfang & Konditionen finden Sie hier:

  • KfW-Bank

Wenn Sie weitere Fragen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder die gesamte Funktionspalette von TimeLine ERP erfahren möchten, senden Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular, schreiben an info@timeline.de oder kontaktieren unser Sales-Team unter +49 212 230 35 200. Bei der Antragstellung können wir Sie gerne aktiv unterstützen. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!

10. August 2020/von Lisa Klein
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